1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Jegliche fotografische Arbeit, inkl. Digitalbearbeitung, und der Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen des Fotografen „Brüninghaus Fotografie“ abweichen, haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Nutzungsrechte

Bei Fotoaufträgen erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung die uneingeschränkten weltweiten Nutzungsrechte des ausgehändigten Bildmaterials. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte darf der Fotograf Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung nutzen, insbesondere für seine Internetpräsenz www.brueninghaus-fotografie.de. Die Nennung des Kunden/Firmennamens darf als Referenz verwendet werden, optional darf der Kunde seiner Namensnennung widersprechen.

Alle Entwürfe und Endprodukte des Fotografen gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen nicht verändert oder für andere Zwecke missbraucht werden. Vom Fotografen unbearbeitete Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden.

Bei Veröffentlichungen (Bildnachweis) ist der Namen des Fotografen,  inkl. Verlinkung zur Website in folg. Form anzugeben: „Fotos: https://www.brueninghaus-fotografie.de“. Dies muss ein normaler Link sein, kein „Nofollow Link“

3. Aufträge

Der Auftraggeber darf dem Fotografen für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stellt der Auftraggeber den Fotografen frei.

Der Fotograf wählt die Fotos aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

4. Honorar und Nebenkosten

Das vereinbarte Produktionshonorar wird zu 50% im Voraus gezahlt, der Restbetrag ist bei Ablieferung der Bilder und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist der Fotograf berechtigt, ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

5. Fälligkeit

Das vereinbarte Honorar wird bei privaten Aufträgen unmittelbar nach Ende des Foto-Shootings in bar bezahlt. Bei geschäftlichen Aufträgen wird das vereinbarte Produktionshonorar zu 50% im Vorraus gezahlt, der Rest ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Honorar zahlbar rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zzgl. Mehrwerststeuer einzufordern.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Fotografen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter ( z.B. Locationmiete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.) die in einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfallen, so genannter Wetterbuchungen, ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen.

Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfalle und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:

-Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
-Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 75%

(Wenn ein Vertrag gemacht wurde, gelten die Bestimmungen des Vertrags.)

Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Fotografen insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.

Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.

7. Schutzrecht und Rechte Dritter

Sofern der Fotograf nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder die sonstigen Rechter Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, dass die Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei des Fotografen nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

8. Haftung und Schadensersatz

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Assistenten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials des Fotografen, ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,- Euro pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Fotografen („Lichtwunder Fotografie mit Verlinkung zu https://www.lichtwunder-fotografie.de“), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von mind. 100,- Euro pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Siegburg.